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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedin­gun­­gen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
  2. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Num­mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so früh beim Verlag eingehen, dass dem Auftrag­geber noch rechtzeitig mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  3. GENERATION plus (im Folgenden (Gp) behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Gp unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs­minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt Gp eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig­ma­chung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverlet­zung, Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen. Schadensersatz­ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Gp, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von Gp für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Dar­über hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Gp, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungs­gehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Rekla­mationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  6. Korrekturabzüge werden grundsätzlich geliefert, da der Rechnungsbetrag da­nach sofort fällig ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtig­keit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Gp berücksichtigt alle Fehlerkorrektu­ren, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probe­abzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungs­kosten berechnet.
  8. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen berechnet der Gp nicht, es sei denn, dass die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden Änderungen erheblich sind.
  9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag­geber zurückgesandt.
10. Erfüllungsort ist der Sitz von Gp. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder­ver­mögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Gp. Soweit Ansprüche von Gp nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts­stand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der ge­wöhn­­liche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts­stand der Sitz von Gp vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen von GENERATION plus
  a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von Gp an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Gp wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Gp ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon Gp schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann von Gp nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Monat vor Druckbeginn für die betreffende Anzeige bei Gp eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, Gp von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen Gp erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen Gp zu.
  c) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt Gp einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) bei Gp nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Gp erfolgt.
  d) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste von Gp zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungs­ver­gütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auf­tragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge von Gp unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern.
  e) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  f) Farbabweichungen bei Farbanzeigen sind drucktechnisch bedingt möglich und geben keinen Grund zur Beanstandung. Farbreklamationen können generell nur anerkannt werden, wenn Gp spätestens eine Woche nach Zusendung des Korrekturabzuges ein farbverbindliches Muster durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druck­unter­lagen für Anzeigen

  a) Die Empfehlungen von Gp zur Übermittlung von digitalen Druck­unter­lagen (siehe Hinweis) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten.
  b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden von Gp vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden bei Gp, behält sich Gp Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.
  c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabwei­chungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden.
  d) Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zu einem vereinbarten Termin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

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